Zusätzlich dazu sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der Phase der Prüfungsvorbereitung für bis zu drei weitere Monate als Darlehen gewährt werden.
Der Beihilfeanspruch entfällt im Regelfall mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, soweit nicht ausnahmsweise noch Leistungen wie z. B. Unterhaltsbeiträge gewährt werden.