Bei der Marine wurde die Reichsdienstflagge von allen Wasserfahrzeugen des Staates geführt, die nicht berechtigt waren, die Reichskriegsflagge zu hissen.
Ein Anker ist eine Einrichtung, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund festgemacht wird, um nicht durch Wind, Strömung, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden.