Die Kriminalpolizei ihrerseits kann in Sonderabteilungen unterteilt sein: Leib/Leben, Wirtschaftsdelikte, Kriminaltechnik, Jugenddienst, Allgemeine Ermittlungen und Spezialermittlungen.
Das bedeutet, dass Personen, die bestimmter schwerer Straftaten (z. B. Mord, Raub, Vergewaltigung, aber auch Wirtschaftsdelikte wie schwerer Betrug) verdächtig sind, ohne weiteres routinemäßig in Handschellen gelegt werden dürfen.
Viele Hoteliers und Gästehausbesitzer wurden nach ihrer Enteignung unter dem Vorwand von Wirtschaftsdelikten oder Agententätigkeit für den Westen zu Zuchthausstrafen verurteilt.
Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Strafverfolgungsbehörden nach ausgewählten Straftätern, die als besonders gefährlich eingeschätzt werden oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte (StPO) zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Er ermittelt seit den 1990er Jahren in Wirtschaftsdelikten wie Markenpiraterie oder Wirtschaftsspionage, aber auch in Privatangelegenheiten wie Eherechtsstreit.