So stellten die adligen Großgrundbesitzer jeweils die Hälfte, die städtischen Grundbesitzer ein Drittel und die großbäuerlichen Grundbesitzer ein Sechstel der Deputierten.
Zumindest letzterer ermöglichte es auch Familien des niederen Adels, wie den Aichstettern, ihr Einkommen aufzubessern, ihren adligen Status darzustellen und ihn zu stabilisieren.