Bereits in den Anfängen lag der verlegerische Schwerpunkt auf der Herausgabe von Theaterstücken (deklamieren ist ein altes Wort für aufsagen, insbesondere von Texten für Schauspieler).
Der Anspruchsteller leitete das Zwangsvollstreckungsverfahren förmlich ein, indem er die Hand an den zahlungsunfähigen Schuldner legte und die vorgegebene Spruchformel aufsagte.