Wenige Minuten nach Beginn wurde die Verhandlung abgebrochen, da sich der vorsitzende Richter für befangen erklärte und den Fall zurück an das Berufungsgericht verwies.
Nimmt ein befangenes Mitglied dennoch an einer entsprechenden Abstimmung teil, kann das zu ihrer Ungültigkeit und der Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung führen.