Weiter stellte das Gericht fest, dass es damals auf dieser Intensivstation verwirrend zuging: Ärzte und Personal waren unerfahren, desorientiert, hatten Schwierigkeiten miteinander und machten ihrerseits schwere Fehler.
Dabei komme es stellenweise zu derbem Humor und sexuellen Vulgarismen, aber es gebe keine Szenen, die Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren beeinträchtigen oder sozialethisch desorientieren könnten.