Bis ins Mittelalter herrschte der feudale Agrarstaat vor, denn Landesherren verfügten als Großgrundbesitzer über Ackerboden und verpachteten ihn im Lehnswesen an Bürger.
Und weiter: «Die Mehrzahlform «Steinhusin» deutet auf eine Gruppe gemauerter Häuser, denen unter den alemannischen Holzbauten ein auszeichnender Charakter zukam, nur feudale Herren bauten solche.