Diese Entwicklung eröffnet dabei rechtliches Neuland durch die zunehmende Problematik der optischen Belastung freier Landschaften, die ansonsten baulich nicht beansprucht sind.
Für die Substratkonzentration ist die Hälfte aller Enzymmoleküle an Substrat gebunden, die andere Hälfte ist frei; dies wird als Halbsättigung des Enzyms bezeichnet.