Dazu sollen Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden; unabhängig davon, wo die entsprechenden Handlungen vonstatten gingen.
Unterstützt wurde er dabei von den Mitgliedern seines Verwaltungsstabes, officium, die auch für alle Handlungen und Anordnungen ihres unmittelbaren Vorgesetzten haftbar gemacht werden konnten.