Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens.
Die Ruderer in den qualifizierten Bootsklassen dürfen über diesen Qualifikationsweg bis zur olympischen Regatta noch getauscht werden, die Qualifikation ist also nicht personengebunden.
Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beinhaltet die Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens und wird oft auch als „Amateurfunklizenz“, „Amateurfunkgenehmigung“ oder „Amateurfunkzulassung“ bezeichnet.
Andere Formen personengebundener Zimmerservices sind beispielsweise Massagen auf einer mobilen Massageliege oder Maniküre bzw. Fußpflege auf dem Zimmer.
Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber.