Die Lehrstellen an diesen Nebenschulen sind Erbstellen, welche solange aus Mitgliedern der Familie besetzt werden müssen, als solche dazu tauglich sind.
Der Gesetzgeber habe für die Basisregelleistung mit dem Statistikmodell zwar grundsätzlich ein taugliches Berechnungsverfahren zur Bemessung des Existenzminimums gefunden.