Dies deutet auf das Leben in der modernen Wegwerfgesellschaft ebenso hin wie auf die menschliche Vergänglichkeit: „Alles fällt unauslöschlich der Vergangenheit anheim“, lautet der letzte Satz des furiosen Eingangskapitels.
Zwar kann das Weihesakrament aufgrund seines unauslöschlichen Charakters durch die sogenannte Laisierung nicht rückgängig gemacht werden, der Betreffende wird aber von den Rechten und Pflichten eines Klerikers entbunden.
Ein Kirchenaustritt ist möglich (wenngleich im Selbstverständnis etwa der katholischen Kirche auch Ausgetretene Mitglieder bleiben, aufgrund des durch die Taufe vermittelten unauslöschlichen Merkmals).