Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist zeitlich nicht beschränkt wie etwa die des Bundespräsidenten oder des Nationalrates; die Ernennung erfolgt unbefristet.
Auf der Innenministerkonferenz im Herbst 2013 wurde dann beschlossen, das Programm unbefristet fortzusetzen und ab 2015 jährlich 500 Aufnahmeplätze bereitzustellen.
Darin war eine zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung vorgesehen, die durch ein Gericht ausgesprochen und in regulären Justizvollzugsanstalten vollzogen werden konnte.