Während die Herrscher aller polnischen Teilfürstentümer zur Großfamilie der Piasten gehörten, waren die Samboriden im Mannesstamm unstreitig keine Piasten.
Um eine unzulässige Ausforschung zu vermeiden, muss der unstreitige oder der zu beweisende Vortrag des Beweispflichtigen greifbare Anhaltspunkte für seine Behauptung liefern.