Der zuständige Disziplinarausschuss lehnte 2009 den Antrag ab, eine Sperre gegen ihn zu verhängen, und verwies auf den langen Zeitraum, der seitdem verstrichen sei.
Gemessen wird die Zeit, die zwischen der Aussendung eines Schallimpulses (Wasserschall) und der Ankunft der vom Gewässerboden reflektierten Schallwellen verstreicht.