Aufgrund der Rassengesetze durfte sie allerdings nicht mit Weißen zusammenarbeiten und betrieb mit ihrer Gruppe ihre Forschungen abgeschottet von den übrigen Einheiten.
Um Unklarheiten hinsichtlich der Abstammungen eines Abkömmlings zu mindern, durfte eine Frau erst 10 Monate nach der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe erneut heiraten.