die Vọlks·hoch·schu·le <-, -n>
die Er·wạch·se·nen·bil·dung <-> bez l.mn.
- Unter Erwachsenenbildung versteht man die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens, und zwar im Anschluss einer wie auch immer gearteten ersten Bildungsphase. Andere Ausdrücke dafür sind Weiterbildung und Andragogik. Die Förderung der Erwachsenenbildung ist gesetzlich geregelt, auch im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens. Für die Erwachsenenbildung gelten in Deutschland je nach Bundesland eigene Sonderregelungen. Träger der Erwachsenenbildung sind neben den Volkshochschulen verschiedene Organisationen, Einrichtungen und Verbände, die thematisch weit gestreut sind und als Bildungswerk bzw. Bildungseinrichtungen verschiedene Angebote umfassen: Bundeszentrale und Landeszentralen für politische Bildung, gemeinnützige und private, gewerkschaftliche, kirchliche sowie universitäre Einrichtungen, und Bildungseinrichtungen in Betrieben. Neben Einrichtungen, die Kurse mit Präsenz anbieten, gibt es auch neue Formen der Erwachsenenbildung ausschließlich über das Internet. Getragen werden die Einrichtungen nicht nur durch Teilnehmergebühren, sondern auch durch Zuschüsse entsprechender Dachorganisationen sowie durch kommunale und staatliche Leistungen.
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