Przykłady jednojęzyczne (niezredagowane i niesprawdzone przez PONS)
niemiecki
Zuwendungen an Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und mildtätige Organisationen werden mit 4 %, an sonstige gemeinnützige Institutionen und Kirchen mit 6 % besteuert.
Jegliche Annahme von über die Erfrischungsgetränke und das Gebäck hinausgehenden Zuwendungen (Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Schreibblöcke usw.) ist weiterhin untersagt, auch wenn deren Wert nur geringfügig ist.
Mit dem Dienstalter sind außerdem Sonderurlaub, Gratifikationen, Zuwendungen, Altersruhegeldansprüche oder Rationalisierungsschutz (nur in der Privatwirtschaft) verbunden.
Seit Beginn des Finanzausgleichs 1867 gab es nicht zweckbestimmte () Zuwendungen der Zentralregierung an die Provinzen, die sich aus einem Festbetrag und einem bevölkerungsabhängigen Teil zusammensetzten.
Die Höchstsumme wurde von wohlhabenden römischen Bürgern zwar als lächerlich empfunden, erschwerte gleichwohl alle Zuwendungen, die nicht im Rahmen des Familienkreises stattfanden.
Rund zwei Drittel der Einnahmen setzen sich aus Erlösen von Bildungsangeboten, Verwaltungsleistungen, öffentlichen Zuwendungen für Projekte und Kostenerstattungen zusammen.
Die Einkünfte können beispielsweise durch feste Gehälter, Prämien, Preisgelder, Werbeverträge, Mäzenatentum, Sponsoring oder anderweitige Zuwendungen, wie beispielsweise Sporthilfe, erzielt werden.