Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt als Schutzgesetz das Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, Handelsvertreter, Beamte und Richter in Zusammenhang mit der Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung.
Dort beschäftigte er sich hauptsächlich mit Handelsgeschäften, Baumwollentkernung, Lagerhäusern, Kunstdüngerproduktionsstätten und der Herstellung von Einmachgläsern mit Sirup.
Schon als Student beschäftigte ihn die geistesgeschichtliche Lage der Nachkriegszeit, so dass er Zugang zu hochkarätigen Tagungen erhielt, wie etwa zum Clausthaler Gespräch 1948.