Gerichte haben die Verbreitung des Romans untersagt, weil in ihm erkennbar zwei Frauen dargestellt werden, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen.
Bis in das Jahr 1894 gab es keine gesetzliche Reglung gegen einen unlauteren Wettbewerb, da sich die Gerichte vorstellten, dass solche Regeln die neu geschaffene Gewerbefreiheit unterlaufen würden.
Auf Berufungen in den Zeugenstand antwortete er in der Regel damit, dass er sowohl die Rechtmäßigkeit der staatlichen Gesetze in Kirchenfragen als auch die Zuständigkeit der weltlichen Gerichte anzweifelte.