Allerdings wurde das Imparitätsprinzip für einen Teilbereich der unternehmerischen Geschäftstätigkeit durch das Bilanzmodernisierungsgesetz aufgehoben.
Zunächst kehrte in den Gebieten, für die die Evakuierungsanordnung aufgehoben wurde, jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Einwohnern in ihre ursprüngliche Häuser zurück.
Artikel 2 bestimmt, dass durch das Kontrollratsgesetz gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft gesetzt werden, die durch die aufgehobenen Gesetze außer Kraft gesetzt wurden.
Die Beschränkung einer Einrichtung auf eine Altersgruppe wie Krippe (0–3 Jahre), Kindergarten (3–6 Jahre) oder Hort (6–12 Jahre) wird dabei teilweise aufgehoben.