cēnsor <ōris> m (censeo)
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Zensor, seit 443 v. Chr. wurden je zwei Zensoren, urspr. auf 5, später auf 1½ Jahre, gewählt; ihre Aufgaben: a) Volkszählung sowie Vermögenseinschätzung u. Klassifizierung der röm. Bürger; b) Sittenkontrolle; c) Verpachtung der Staatsländereien sowie Errichtung u. Instandhaltung der öffentl. Bauten; das Zensorenamt wurde fast nur gewesenen Konsuln verliehen