patrōnus <ī> m (pater)
1.
a.
-
in der röm. Frühzeit der Adlige, der seine clientes (Halbfreien) vor Gericht vertrat; darüber hinaus bestand eine moralische Bindung (fides), die den Patron zum Beistand verpflichtete; der Halbfreie schuldete seinerseits Respekt und Dankbarkeit; diese rechtliche Beziehung löste sich später auf und führte in der Kaiserzeit zu einer nur sozialen und wirtschaftlichen Bindung des Armen an den frei gewählten vornehmen Bürger