niemiecko » niderlandzki

ka·ˈno·nisch [kaˈnoːnɪʃ] PRZYM.

1. kanonisch (nach klassischem Muster):

2. kanonisch REL. (kirchenrechtlich):

ka·no·ni·ˈsie·ren [kanoniˈziːrən] CZ. cz. przech. REL.

Hor·ˈnis·se <Hornisse, Hornissen> [hɔrˈnisə] RZ. r.ż.

Nar·ˈzis·se <Narzisse, Narzissen> [narˈ͜tsɪsə] RZ. r.ż. BOT.

Przykłady jednojęzyczne (niezredagowane i niesprawdzone przez PONS)

niemiecki
In den Essener Kanonissenstiften im 18. Jahrhundert betraf die Regelung einer mehrjährigen Schulausbildung zur Aufnahme als Kanonisse fortan ebenso Erwachsene Frauen.
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Ein öffentliches Gelübde wurde bei der Aufnahme zur vollberechtigten Kanonisse nicht abgelegt.
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Nach erfolgreich abgeschlossener Schulausbildung konnte die Aufnahme als vollberechtigte Kanonisse in das Kapitel stattfinden.
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Neben dem Chordienst gehörte auch der Aufenthalt auf Messen, Prozessionen und kirchlichen Begräbnisfeiern zu den Aufgabenbereichen einer Kanonisse, sodass sie ein von der Außenwelt abgeschiedenes Leben führten.
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987 sollte sie zur Kanonisse eingekleidet werden.
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Als Kanonissin oder Kanonisse (auch Stiftsdame) wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem (weltlichen) Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen.
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