Der Versicherungsgeber einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vertraglich vorab vereinbarte Leibrente (Berufsunfähigkeitsrente), wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.
Grundsätzlich lassen sich Tarife danach klassifizieren, ob der Nutzer vor oder nach der Nutzung zahlt, bzw. ob die Nutzungsentgelte für das jeweilige Nutzungsprofil weitestgehend fix oder variabel sind.
Reisekostenvorschüsse zahlt der Arbeitgeber für den Aufwand für Dienstreisen, deren Gesamtaufwand der Arbeitnehmer erst nach Abschluss der Reise abrechnen kann.