Zwar genügt es für das Kriterium der Verkehrsgeltung nicht, wenn generell nur ein kleiner Teil der beteiligten Verkehrskreise das betreffende benutzte Zeichen als identifizierendes Unterscheidungszeichen und damit als Marke ansieht.
Bei Eheschließung im Ausland genügt eine Erklärung gegenüber dem zuständigen ausländischen Standesbeamten, sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmöglichkeiten wie das deutsche zulässt.
Die Quersumme muss nicht vollständig berechnet werden, sondern es genügt, den Rest einer Ziffer (oder Zifferngruppe) bei Division durch zu berücksichtigen.
Um nun eine theoretische Vorhersage über die Elektronenverteilung auf magnetische und Spinquantenzahl treffen zu können, zeigt es sich, dass ein Satz aus simplen Regeln, den Hundschen Regeln, genügt.
Bei einem Grauwertbild genügt eine Auflösung von 8 Bit aus, um mit den daraus resultierenden 256 Schattierungen ein natürlich erscheinendes Bild zu erhalten.
Die Rechtsprechung verlangt, dass der Klageerzwingungsantrag alle relevanten Fakten zur Tat und zum bisherigen Verfahren selbst enthalten muss und es insbesondere nicht genügt, lediglich auf den Akteninhalt zu verweisen.