Da die bisherige Forderung nicht mehr Vertragsgegenstand ist, erlöschen die mit ihr zusammenhängenden Nebenrechte, Kreditsicherheiten sowie Einreden und Einwendungen.
Dem gesetzlichen Anspruch kann der Hauptschuldner sowohl Einreden und Einwendungen aus dem Hauptschuldverhältnis als auch aus dem Innenverhältnis entgegenhalten.
Ursprünglich war er für einen handwerklichen Beruf vorgesehen, da man seinem Vater einredete, dass es schwer würde, seine beiden Söhne studieren zu lassen.