Sie dürfen sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht Gesetze und Bestimmungen erlassen, Konzessionen erteilen oder Menschen aus ihrem Hoheitsgebiet ausweisen.
Wanderwege sind ausgewiesen, sollten aber mit Rücksicht auf die Natur nicht verlassen und mit entsprechender Vorsicht begangen werden, besonders nach Regenfällen.