niemiecko » niderlandzki

ˈKla·ge <Klage, Klagen> [ˈklaːgə] RZ. r.ż.

1. Klage podn. (Ausdruck von Trauer):

Klage
Klage
beklag r.n.
Klage
Grund zur Klage haben

ˈkla·gen1 [ˈklaːgn̩] CZ. cz. nieprzech.

ˈkla·gen2 [ˈklaːgn̩] CZ. cz. przech.

1. klagen austr. PR. (prozessieren):

2. klagen podn. (Bedrückendes erzählen):

Przykłady jednojęzyczne (niezredagowane i niesprawdzone przez PONS)

niemiecki
Fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung, ist die Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen.
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4 PatG, wonach "die Klage" wegen Erklärung der (vollständigen oder teilweisen) Nichtigkeit "beim Patentgericht schriftlich zu erheben" ist.
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Ein festgenommener Flüchtling reichte eine Klage gegen seine siebenstündige Inhaftierung ein, aus der er ohne Angabe von Gründen kommentarlos entlassen wurde.
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Im österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz ist nach § 14 ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor einer allfälligen Klage vorgeschrieben.
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Mit der Einrede machte der Beklagte geltend, dass die erhobene Klage einen Rechtsmissbrauch darstellte.
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Sie umfassten die Beilegung von Baustreitigkeiten und die Erledigung sachenrechtlicher Klagen, denen ein Erbrecht zugrunde lag.
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Klagen gegen den Monarchen als Privatperson hingegen können vor Gericht nicht erhoben werden.
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Solche Klagen werden üblicherweise von einem Prozesskostenfinanzierer begleitet, welcher die Prozesskosten gegen ein Erfolgshonorar finanziert.
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Klagen über die Desorganisation des öffentlichen Gesundheitswesens und die Forderungen nach einer Vereinheitlichung erhielten vor allem im Gefolge der Weltwirtschaftskrise Auftrieb.
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Sie kann dabei entscheiden, dass die Domain übertragen oder dass die Klage abgewiesen werde.
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