Dieses koordiniert die jeweiligen Rentenversicherungssysteme und erlaubt Versicherten, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten und dort Rentenbeiträge abführen, diese im Heimatland zu beziehen.
Als Dienstpflicht wurde den Kolonisten die Beräumung und Freihaltung eines Abschnitts des Knüppelgrabens auferlegt, über den das Wasser aus dem Thurbruch abgeführt wurde.
Bei der Ausschüttung von Mitteln an die Begünstigten muss die Privatstiftung auf den ausgeschütteten Betrag Kapitalertragsteuer für Rechnung des Begünstigten an das Finanzamt abführen.