Hieraus ergibt sich der wesentliche Charakter des Allodialeigentums: ein durch den Willen des gesamten Volks oder durch das Volksgesetz zugeteiltes und verbürgtes freies Eigentum.
Eine Kann-Formulierung bedeutet nach manchmal vertretener Ansicht, dass freies Ermessen bei der Rechtsanwendung gewährt wird, wobei aber die gewöhnlichen Ermessensgrenzen und Ermessenssonderfälle gelten.
Um die befestigten mittelalterlichen Städte waren die Bereiche vor Stadtmauer und Stadtgraben unbebaut und einsehbar, um das Glacis (freies Schussfeld) zu gewährleisten.